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Kosten

 

Gültig für Selbstzahler ab dem 01.07.2021:

  • Erstbehandlung und -anamnese 80,00 Euro (bitte mindestens 1 Stunde Zeit mitbringen)

  • Weitere Behandlungen 35,00 Euro (30 Min.) bzw. 70,00 Euro (60 Min.)

Heilpraktiker-Behandlungen werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen – die Behandlungskosten müssen in diesem Fall vom Patienten getragen werden. Heilpraktiker-Zusatzversicherungen und private Kassen übernehmen in der Regel einen Teil oder sämtliche Therapiekosten – je nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags. Bei Patienten, die von Ihrer Versicherung eine Erstattung erhalten, kommt es in der Praxis zur jeweils individuellen Abrechnung mit allen geleisteten Ziffern aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Um für Sie als Patient eine gute Erstattung zu erreichen sind folgende Angaben von Ihnen vorab nötig:

  • Privatversicherung  –  welche Erstattungssätze?

  • Zusatzversicherung  –  welche Erstattungssätze?

  • Beihilfe – Landesbeihilfe oder Bundesbeihilfe

  • Postbeamtenkrankenkasse B – oder eine andere Gruppierung?

  • Bundeswehr

Fehlen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker Angaben über den Erstattungssatz, wird die zugrunde liegende Leistung von den entsprechenden Stellen im Allgemeinen nicht ganz oder nicht erstattet. Bei diesen Leistungen ist es sinnvoll, vor Behandlungsbeginn beim Leistungsträger nachzufragen, ob evtl. eine Erstattung dieser Leistung erfolgen kann (Kostenübernahmeerklärung).

Die vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungsfähigkeit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle unabhängig, die Rechnung ist immer in voller Höhe zu begleichen. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, welche Kosten übernommen werden.

Bitte bringen Sie Laborbefunde, Medikamente, Röntgen-, MRT-Bilder etc. mit.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie spätestens einen Werktag davor abzusagen. Ich vergebe nur Termine nach Absprache. Ansonsten behalte ich mir vor, das Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

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